§1

(eigene) Frauen:
Müssen Draussen bleiben! (Ausser für gewisse Servicedienstleistungen)

§2

Termine:
Getroffen wird sich jeweils am 2ten Donnerstag eines Monats. Die Reihenfolge der Gastgeber wird einmal im Jahr per Losverfahren bestimmt.

§3

Unentschuldigtes Fehlen:
Als unentschuldigtes Fehlen gilt, wer sich nicht spätestens 4 Stunden
vor der Zusammenkunft beim zuständigen Löffelführer schriftlich oder
(fern-) mündlich, unter Angabe gewichtiger Gründe abmeldet.

§4

Der Löffelführer hat für geeignete Räumlichkeiten, Menüfolge und weitere kulinarische Feinheiten und Details zu sorgen.

§5

Bildungsreisen:
Einmal im Jahr wird zum Zwecke der Fortbildung und körperlichen Ertüchtigung eine Gruppenreise unternommen.