§1
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(eigene) Frauen: Müssen Draussen bleiben! (Ausser für gewisse Servicedienstleistungen)
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§2
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Termine: Getroffen wird sich jeweils am 2ten Donnerstag eines Monats. Die Reihenfolge der Gastgeber wird einmal im Jahr per Losverfahren bestimmt.
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§3
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Unentschuldigtes Fehlen: Als unentschuldigtes Fehlen gilt, wer sich nicht spätestens 4 Stunden vor der Zusammenkunft beim zuständigen Löffelführer schriftlich oder (fern-) mündlich, unter Angabe gewichtiger Gründe abmeldet.
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§4
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Der Löffelführer hat für geeignete Räumlichkeiten, Menüfolge und weitere kulinarische Feinheiten und Details zu sorgen.
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§5
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Bildungsreisen: Einmal im Jahr wird zum Zwecke der Fortbildung und körperlichen Ertüchtigung eine Gruppenreise unternommen.
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